Steuererklärung

Mit der Erstellung der Steuererklärung endet Ihr Wirtschaftsjahr. Wir erstellen für Sie die Steuererklärung und kümmern uns um alle Anlagen und Erläuterungen. Selbstverständlich fällt auch die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen inklusive Anlagen und Erläuterungen sowie der E-Bilanz an die Finanzverwaltung in unseren Aufgabenbereich: Unserer Steuerberatung München ist spezialisiert auf viele verschiedene Bereiche.

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Was ist eine Steuererklärung und welche Steuererklärungen gibt es?

Mit der Erstellung der Steuererklärung endet Ihr Wirtschaftsjahr. Mit der Erklärung geben Sie gegenüber Ihrem Finanzamt an, welche Einkünfte Sie in einem Kalenderjahr erzielt haben. Die Finanzbehörde verwendet die Angaben, um die Höhe der Steuerlast zu ermitteln. Dieses teilt sie Ihnen in einem Steuerbescheid fest.

Steuererklärungen geben Sie im privaten Bereich für die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer ab. Im betrieblichen Bereich kommt es auf die Rechtsform an, die Ihr Unternehmen hat. Ist dies z. B. eine GmbH, sind sie zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung und einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Führen Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, reichen Sie einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein. Diese Verpflichtung trifft Sie auch, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Wir erstellen für Sie die Steuererklärung und kümmern uns um alle Anlagen und Erläuterungen. Selbstverständlich fällt auch die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen inklusive Anlagen und Erläuterungen sowie der E-Bilanz an die Finanzverwaltung in unseren Aufgabenbereich: Unserer Steuerberatung München ist spezialisiert auf viele verschiedene Bereiche.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn Ihre jährlichen Einkünfte aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit den Betrag von 410 Euro überschreiten. Dies gilt auch, wenn Sie die Einkünfte mit einer Nebentätigkeit erzielen.

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag vermerkt ist oder Sie in dem betreffenden Zeitraum Lohnersatzleistungen bezogen haben. Zu diesen Lohnersatzleistungen gehören z. B. das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld oder das Mutterschaftsgeld.

Wir von Scutum zeigen Ihnen, warum sich die Abgabe von Steuererklärungen lohnt, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.

Welche Frist gilt für die Abgabe von Steuererklärungen?

Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen zur Einkommensteuer unterscheidet sich nicht von der Frist für die Abgabe anderer Steuererklärungen. Für das Steuerjahr 2021 müssen die Steuererklärungen dem zuständigen Finanzamt bis spätestens zum 31. Oktober 2021 vorliegen.

Notwendige Unterlagen für die Abgabe einer Steuererklärung

Welche Unterlagen Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung beifügen müssen, hängt von der Art der Einkünfte ab. Als Freiberufler reichen sie zusätzlich eine Einnahmenüberschussrechnung ein. Wenn Sie von Ihrem Finanzamt als buchführungspflichtiger Unternehmer eingestuft werden, fügen Sie Ihren Steuererklärungen die Bilanz für das betreffende Steuerjahr ein.

Möchten Sie als Arbeitnehmer von einer Steuererstattung profitieren, sammeln Sie alle Belege für die Kosten, die Sie um Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgewendet haben.

Scutum unterstützt Sie nicht nur bei der Steuererklärung

Sie möchten sich weiter über das Thema Steuererklärung informieren oder erfahren, welche Leistungen Sie darüber hinaus von Ihrem Steuerberater erwarten können. Gerne beraten wir Sie umfassend über unsere Leistungen für Unternehmer und Freiberufler. Neben der Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen fühlen wir uns auch für die Anfertigung Ihrer Finanzbuchhaltung, Ihrer Lohnbuchhaltung, Ihrer Einnahmenüberschussrechnung und Ihrer Bilanz verantwortlich. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten unterstützen können.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuererklärungen

Was passiert, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abgelaufen ist?

Ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung abgelaufen, haben Sie eine wichtige Verpflichtung gegenüber Ihrem Finanzamt nicht erfüllt. Die Behörde ist berechtigt, Sanktionen gegen Sie festzusetzen. Dies geschieht in der Form von Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen.

Um die Festsetzung von Sanktionen zu vermeiden, beauftragen Sie Scutum mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Neben der Anfertigung einer korrekten Erklärung übernehmen wir auch die Verpflichtung für eine termingerechte Abgabe. So vermeiden Sie in jedem Fall, dass Ihr Finanzamt Sie mit Säumniszuschlägen und Verspätungszuschlägen belegt.

Welche Steuererklärungen müssen Unternehmen abgeben?

Als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer geben sie jährlich eine Gewerbesteuererklärung ab. Daneben müssen Sie die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung erfüllen. Sind Sie als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft tätigt, deklarieren Sie Ihre Einkünfte in der Einkommensteuererklärung. Falls Sie als Rechtsform für Ihr Unternehmen eine GmbH gewählt haben, müssen Sie statt der Einkommensteuererklärung eine Körperschaftsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Wie lange dauert es, bis eine Steuererstattung überwiesen ist?

Nachdem Sie die Steuererklärung zur Einkommensteuer bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben, dauert es zirka zwei bis vier Wochen, bis Sie mit der Überweisung der Steuererstattung rechnen können. In wenigen Ausnahmefällen ergeben sich bei der Bearbeitung durch das Finanzamt noch Rückfragen. Damit verzögert sich auch der Zeitpunkt, in dem das Finanzamt Ihnen die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet.