Bitcoin – Steuerberatung für Kryptowährungen in München

Kryptowährungen wie der Bitcoin sind beliebt. Auch weil die Zinsen seit Jahren schwächeln oder gar in den Negativbereich gerutscht sind, interessieren sich immer mehr Anleger für die digital generierten ‚Kunstwährungen‘. Gleichzeitig herrscht Unklarheit rund um viele rechtliche und steuerliche Fragen. Ist der Bitcoin eine Währung? Wie sind Gewinne aus dem Handel mit den digitalen Zahlungsmitteln in der Steuererklärung anzugeben? Wo liegen die steuerlichen Freigrenzen? Alle Fragen rund um Bitcoin & Co klärt unsere Steuerberatung für Kryptowährungen in München. Die Experten von Scutum sind steuerrechtlich auf dem neusten Stand geschult. Unsere Bitcoin Steuerberatung München bringt Ihnen Klarheit, Rechtssicherheit und steuerliche Vorteile.

Kryptowährungen haben viele Vorteile

Der Run auf Bitcoin und Co ist groß. Dennoch, trotz aller Euphorie, gilt staatlicherseits: Kryptowährungen sind weder eine gesetzlich anerkannte Währung noch ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel. Ihre Beliebtheit leitet sich aus drei Umständen ab: Kryptowährungen sind hochgradig fälschungssicher; sie existieren immer nur in begrenzter Anzahl; und sie unterliegen keiner Inflation. Als vierter, für die meisten wichtigster Punkt gilt: Die Herstellung von Kryptowährungen und der Handel mit ihnen kann bemerkenswerte Gewinne abwerfen. Und hier fangen die Fragen an den Krypto Steuerberater in München an.

Einnahmen aus Kryptowährungen sind immer steuerpflichtig

Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen ist für Anleger, Finanzämter und Steuerberater Neuland. SCUTUM stellt Ihnen Krypto Steuerberater in München zur Verfügung, die sich mit diesem Fachgebiet in allen Facetten auseinandergesetzt haben. Allgemein ist zu dem Thema Kryptowährungen festzustellen, dass Gewinne aus Kryptowährungs-Geschäften auf jeden Fall steuerpflichtig sind. Alle Handelsgewinne in diesem Rahmen fallen unter die Kategorie der Ertragssteuern. Ob die Erlöse als Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuern gelten, kommt darauf an, ob die Gewinne durch Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften oder Privatpersonen erwirtschaftet worden sind.

Steuer bei Kryptowährungen

Umsatzsteuerbefreiung ist möglich

Existenzgründungsberatung Mann und Frau reden am Schreibtisch

Die SCUTUM Steuerberatung für Kryptowährung in München macht Ihnen dieses schwierige Spezialgebiet transparent. Wie kompliziert die juristischen Entscheidungen rund um die digitalen Zahlungsmittel sind, lässt sich anhand der Umsatzsteuer verdeutlichen. In den einzelnen Staaten gelten Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2015 Bitcoins staatlichen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Dadurch sind sogenannte umsatzsteuerfreie Devisengeschäfte möglich. Unsere Bitcoin Steuerberatung hilft Ihnen dabei, für gewerbliche Umsätze aus dem Bitcoin-Umtausch in staatliche Währung die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.

nach oben

Die SCUTUM Philosophie

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Mandanten und deren Familien. Mit unserer ganzheitlichen Orientierung legen wir großen Wert auf eine Beratung mit hoher Integrität. Wir sind langfristig für Ihre Belange da und sind in jeder Situation loyal und zuverlässig. Das handelsrechtliche Idealbild des ordentlichen Kaufmanns prägt unser Handeln.

Your Content Goes Here

Von Freibeträgen und anderen nützlichen Strategien

Wer Gewinne aus Aktien oder Wertpapieren erzielt, ist seit 2009 quellensteuerpflichtig. Dabei werden alle Zuwächse, die über dem Sparerfreibetrag liegen, mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt. Ihr SCUTUM Krypto Steuerberater in München erläutert Ihnen, warum Erträge aus dem Bitcoinhandel nicht unter die Quellensteuer fallen. Denn in den Augen der Finanzämter gelten diese bisher als ‚private Veräußerungsgeschäfte‘. Gewinne, die aus der Spekulation mit Kryptowährungen erzielt worden sind, müssen Sie nach § 23 EStG besteuern. Die Bitcoin Steuerberatung von SCUTUM zeigt Ihnen auf, wo Ihre steuerliche Freigrenze liegt. Unsere Fachkräfte machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Einnahmen, die einen Betrag von 600 Euro pro Jahr überschreiten, ab dem ersten eingenommenen Euro versteuert werden müssen. Die Steuerberatung für Kryptowährungen in München zahlt sich aus, denn sie zeigt Ihnen Alternativen auf. Wenn Sie eine Kryptowährung gekauft haben, lohnt es sich, sie vor dem Weiterverkauf mindestens ein Jahr zu halten. Alle jenseits dieser Frist liegenden Verkäufe gelten dem Gesetzgeber nicht als Veräußerungsgewinn und sind dementsprechend steuerfrei gesetzt.

Ebenfalls nicht als Veräußerungsgewinn betrachtet der Gesetzgeber alle Einkünfte aus folgenden Krypto-Anlagemöglichkeiten: Investitionen in gewerbsmäßige Miner oder Mining-Pools (Mining steht vereinfacht gesagt für den Prozess der Bitcoin-Generierung); Investitionen in Kryptowährungs-Händler oder in Kryptowährungs-Börsen. Unsere Steuerberatung für Kryptowährungen in München analysiert für Sie, unter welche Besteuerungsform Ihre Krypto-Investition fällt.

nach oben

Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen

Bitcoins sind für Unternehmen als Teil der Betriebsvermögens attraktiv geworden. Dabei stellt sich bei allen bilanzierenden Firmen die Frage, ob die Kryptowährungen dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Unsere Bitcoin Steuerberatung hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Für die korrekte buchhalterische Zuordnung spielt es eine Rolle, wie langfristig sie Bitcoins & Co im Firmenvermögen halten wollen. Alle Zinsen, die Ihre Krypto-Assets erzielen, sind in jedem Fall steuerpflichtig.

Rechtssicherheit und Reduktion der Steuerlast: Diese Ziele stehen beim Handel mit Bitcoins im Vordergrund. Die SCUTUM Steuerberatung für Kryptowährungen in München unterstützt Sie bei allen Problemen und Fragen rund um die attraktiven digitalen Zahlungsmittel. Vertrauen Sie sich unserer Expertise an und nehmen Sie Kontakt auf. Wir nehmen uns Zeit.

nach oben

SCUTUM führt Sie sicher zum Erfolg