Steuerberater für Photovoltaik München: SCUTUM als Profipartner entdecken

Umweltfreundliche Energien sind ein probates Mittel gegen knappe Energien und den Klimawandel. Besonders Energiegewinnung aus den nach heutigem Ermessen unerschöpflichen Sonnenstrahlen ist ebenso bewährt wie beliebt. Rund um das Planen und Montieren von Solaranlagen oder Balkonkraftwerken entdecken Interessierte zahlreiche Infos – sowohl offline als auch online. Doch bezüglich der finanziellen und steuerlichen Aspekte von Photovoltaik sind solche Informationen eher rar. Doch das macht diese natürlich nicht weniger wichtig. Denn Nichtbeachtung von steuerrechtlichen Bestimmungen rund um das Betreiben einer Solaranlage bestraft der Gesetzgeber meist unangenehm.

Solche Sanktionen sind selbstverständlich vermeidbar. Wir von Scutum betreuen PV-Eigentümer als Steuerberater für Photovoltaik, der rund um Gewinnung und Vermarktung von selbst erzeugtem Solarstrom ein professionell und präzise arbeitender Partner ist.

Sie sind privater oder gewerblicher Solarstromproduzent? Lernen Sie uns und unsere Expertise als Steuerberater für Ihre Photovoltaikanlage kennen!

Steuerberater: Erträge aus Photovoltaik – nicht steuerfrei!

Der Klassiker: Ein Privathaushalt deckt seinen Stromverbrauch ganz oder teilweise durch das Installieren einer Solaranlage. Besitzer solcher Solaranlagen sind nicht selten der Meinung, dass der selbst genutzte Strom steuerfrei sei. Doch das gilt nicht in jedem Fall, Besteuerung von Solarstrom kann auch den Eigenverbrauch betreffen. Es kommt hierbei auf die Menge des erzeugten Stroms an: Nur bis zu einem Peak von 30 kw Gesamtbruttoleistung sind kleine Photovoltaikanlagen steuerfrei. Blockheizkraftwerke unterliegen eigenen Regelungen. Durch den Steuerberater für Photovoltaik sind also auch private PV-Betreiber gut beraten.

Wenn rund um das Solarprojekt ein bestimmtes Merkmal eintritt, macht dies den Sachverhalt der Relevanz noch komplexer: nämlich dann, wenn Solarstrom durch Einspeisen ins öffentliche Stromnetz vergütet wird. Auch diese Art von Einkommen gilt als steuerpflichtig, wenn sie das Limit der Gesamtbruttoleistung übersteigt.

Photovoltaik steuerpflichtig? Ein Beispiel:

Der Eigentümer einer Immobilie hat eine Photovoltaikanlage installiert, um dadurch eigenen Solarstrom zu produzieren und sich so von den Verfügbarkeiten und den Preisen der klassischen Energielieferanten unabhängig zu machen. Weil das private Solarprojekt dem Besitzer mehr Strom erzeugte, als es der Eigenverbrauch eigentlich erforderte, entschloss sich dieser, den Mehrstrom gegen die sogenannte Einspeisevergütung dem Stromnetz der Gemeinde zuzuführen. Nun herrscht Verwirrung: Ab wann ist das steuerpflichtig? Wie wird zwischen Einkommens- und Umsatzsteuer differenziert. Diese Fragen kann ein Steuberater für Photovoltaik beantworten und hilften Ihnen, auf der sicheren Seite zu sein.

Extratipp vom Steuerberater für Photovoltaik in München:

Als etablierter Münchner Steuerberater für Ihre Photovoltaikanlage möchten wir Sie auch informieren, dass grundsätzliche Meldepflicht besteht, wenn Ihre PV netzgekoppelt ist und Sie dem jeweiligen Netzbetreiber den von Ihnen erzeugten Strom verkaufen. Ohne Meldung haben Sie keinen Anspruch, Einspeisevergütung zu erhalten. Und: Das Einspeisen des Solarstroms gilt als unternehmerische Tätigkeit. Das bedeutet Steuerpflicht und unseren dringenden Rat, den Steuerberater für Ihre Photovoltaik zu konsultieren. Wir von Scutum betreuen als Steuerberater für Photovoltaik sowohl München als auch das Umland der Bayerischen Landeshauptstadt.

Steuerberatung für Photovoltaikanlagen München – Diese Gesetze gelten:

Wir von Scutum kennen als Steuerberater für Ihre PV Anlage das Regelwerk rund um steuerliche Behandlung von privaten oder gewerblichen Solaranlagen genau. Übrigens auch dann, wenn Immobilienbesitzer Dachflächen vermieten, um spezialisierten Unternehmen das Erzeugen von grünem Strom aus der Sonne zu ermöglichen. Ihren Profit aus der PV Anlage sollten Sie unbedingt mit einem fachkundigen Steuerberater für Photovoltaik besprechen. Denn es gelten Bestimmungen aus unterschiedlichen Gesetzen.

Bezüglich der Arten von Steuer zahlen Solarstromproduzenten – ja nach individuellem Fall – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Hier hat die Politik in den letzten Jahren für bürokratische Vereinfachungen gesorgt und Grenzen definiert – aber die muss man eben genau kennen und sich über Veränderungen auf dem Laufenden halten. Ab wann sind Besitzer einer Solaranlage verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben genau aufzustellen und einen entsprechenden Jahresabschluss durchzuführen? Wann müssen Solarstromproduzenten außer der normalen, jährlich verpflichtenden Steuererklärung zusätzliche Formulare ausfüllen und termingerecht einreichen? Versäumnisse bezüglich des Erstellens und seiner Fristen, aber auch Fehler werden von den Behörden unangenehm geahndet. Natürlich beeinflussen auch einschlägige Bestimmungen des EEG – Erneuerbare Energien Gesetz – Ihr Unternehmen als PV-Produzent.

Wann den Steuerberater für Photovoltaik konsultieren?

Als Steuerberater für Photovoltaik aus München empfehlen wir einen frühzeitigen Besuch: idealerweise dann, wenn das PV-Projekt startet. Denn dann sind typische Fehler und Fallstricke von privaten Solarstrombetreibern meist bereits präzise vermeidbar. Scutum bietet als Steuerberater für Photovoltaik einen Rundumservice. Ab der ersten Abrechnung Ihrer Solarstromleistungen sind wir Ihnen bereits ein zuverlässiger und versierter Partner. Durch lückenlose Buchführung schaffen wir den Grundstein einer sauberen steuerrechtlichen Behandlung Ihrer Solarerträge. So bieten spezialisierte Steuerberater für Ihre PV Anlage umfassende Sicherheit und präzisen Schutz vor Sanktionen

Jetzt Beratung vom Steuerberater für Ihre PV Anlage nutzen

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? Welche Verdienstgrenzen gelten, um vom Finanzamt München als steuerrechtlicher Kleinunternehmer eingestuft zu werden? Und welche Formulare müssen Solaranlagenbesitzer ausfüllen, um die Steuererklärung lückenlos abzugeben? – Das deutsche Steuerrecht ist komplex und das betrifft auch Besitzer von Solaranlagen. Wir von Scutum beraten PV-Besitzer ganz konkret. Vereinbaren Sie bald einen Termin und nutzen Sie unsere Kompetenz als Steuerberater für Ihre PV Anlage. Das Team von Scutum München bietet Ihnen Unterstützung nach Maß.

Die SCUTUM Philosophie

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Mandanten und deren Familien. Mit unserer ganzheitlichen Orientierung legen wir großen Wert auf eine Beratung mit hoher Integrität. Wir sind langfristig für Ihre Belange da und sind in jeder Situation loyal und zuverlässig. Das handelsrechtliche Idealbild des ordentlichen Kaufmanns prägt unser Handeln.

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