Steuerberatung in München – Steuerberater die helfen

Die SCUTUM ist eine Steuerberatungsgesellschaft in München. Wir bieten Ihnen aus unserer langjährigen Erfahrung und mit unserem professionellen Team eine geballte Kompetenz, wenn es sich um das Thema Steuerberatung handelt. Mit unserer Steuerberatung in München und den dazugehörigen umfassenden Leistungen bieten wir eine ganzheitliche Beratung für die verschiedensten Branchen an. Wenn Sie einen Steuerberater in München mit umfassender Kenntnis für die verschiedensten Themengebiete benötigen, zögern Sie nicht, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ihre Vorteile bei der Steuerberatung von SCUTUM
  • Langjährige Erfahrung und Expertise
  • Spezialisierung auf viele verschiedene Bereiche
  • Ganzheitliche Beratung zu allen Rechtsformen
  • Professionelle & fachkundige Steuerberater*innen
  • Steuerberatung in ganz München, Standort im Münchner Osten

Steuerberatung nach Branche / Tätigkeitsfeld:

Als Steuerberater in München haben wir uns auf viele Bereiche der Steuerberatung spezialisiert. Die meisten unserer Kunden sind Ärzte, IT-Dienstleister, Medien Unternehmen, Unternehmen der regenerativen Energie und Start-ups. Natürlich betreuen wir auch nahezu alle Rechtsformen und wissen Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen. Einen kurzen Einblick unserer Beratung für Branchen & Tätigkeitsbereiche sehen Sie folgend:

Steuerberatung in München nach Region

Als Steuerberatungsgesellschaft im Münchner Osten helfen wir Ihnen vor allem in der Nähe unseres Standortes bei steuerrechtlichen Fragen oder Anliegen. Darüber hinaus sind wir natürlich im Großraum München Ihr Ansprechpartner zum Thema Steuerberatung. Durch unsere Erfahrung und professionellen Steuerberater können wir Sie jederzeit fachkundig unterstützen.

Stadtteile in und um München, in denen Sie sich auf jeden Fall an uns wenden können:

Sie profitieren von unserem Know-How als Ihr Steuerberater in München

Die Notwendigkeit, sich mit Steuern zu befassen, ergibt sich aus jeder wirtschaftlichen Situation.

Wir entlasten Sie bei allen Fragen zur Steuergesetzgebung. Wir bieten Ihnen die notwendige Unterstützung, damit Sie sich ganz auf Ihren finanziellen Erfolg konzentrieren können. Unsere Dienstleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung erforderlich sind. Erhalten Sie schnelle und einfache Unterstützung für Ihre laufenden Geschäftsaktivitäten. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Kontrolle und Erstellung von Rechnungen, auch wenn ein EU- oder Drittlandbezug besteht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnung.

Wir unterstützen unsere Kunden auch bei ihren Kontakten und Transaktionen mit den Steuerbehörden. Als Unternehmen mit dem Fachgebiet Steuerberatung in München kümmern wir uns um die Einspruchsverfahren und stehen Ihnen bei Unternehmens- und Sonderprüfungen zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden kommt Ihnen bei Betriebsprüfungen und Rechtsstreitigkeiten zugute.

Wir sind davon überzeugt, dass es für komplexe Aufgaben Spezialisten braucht. Nur so können wir die Ziele erreichen, die wir uns gesetzt haben. Die Zusammenarbeit mit renommierten Münchner Straf- und Steuerrechtskanzleien ist dabei ein wesentlicher Faktor. Die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen und die professionelle Abwicklung von Prozessen durch diese Partner sind wichtige Vorteile für Sie.

Wir sind Ihr kompetenter Steuerberater in München. Bei Bedarf arbeiten wir mit spezialisierten Steuerrechtskanzleien in Süddeutschland zusammen. Diese Partnerschaften haben sich über einen langen Zeitraum hinweg bewährt.

Kompetenzen

Eine kompetente, gesamtheitliche Steuerberatung für München ist ein wesentlicher Faktor für unsere Kompetenz und Ihren Erfolg. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und behalten Ihren wachsenden Unternehmenserfolg konsequent im Blick. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, auch bei Themen, die über die klassische Steuerberatung hinausgehen. Unsere Arbeit ist auf Einzelunternehmer, mittelgroße und große Unternehmen individuell zugeschnitten. Nutzen Sie unsere Expertise, die sämtliche Rechtsformen abdeckt und Ihnen auf allen Gebieten eine fachkundige Beratung garantiert.

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Leistungen

Wir stellen die Weichen bereits in der Gründungsphase. Treffen Sie mit uns gemeinsam die richtigen Entscheidungen, als Einzelunternehmer ebenso wie als Konzerninhaber, als regionaler Handwerker wie als Unternehmer mit internationaler Reichweite.

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Die SCUTUM Philosophie

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Mandanten und deren Familien. Mit unserer ganzheitlichen Orientierung legen wir großen Wert auf eine Beratung mit hoher Integrität. Wir sind langfristig für Ihre Belange da und sind in jeder Situation loyal und zuverlässig. Das handelsrechtliche Idealbild des ordentlichen Kaufmanns prägt unser Handeln.

Aktuelles

Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs

Die Tätigkeiten „Schrotthandel“ und „Recycling“, die ein Gewerbetreibender auf demselben Betriebsgelände ausführt, gelten als einheitlicher Gewerbebetrieb. Investitionsabzugsbeträge (IAB) können insgesamt nur bis zu einem betriebsbezogenen Höchstbetrag von 200.000 EUR geltend gemacht werden.

Was wir als Steuerberater in München oft gefragt werden

Was macht ein Steuerberater?

Wir als Steuerberater in München sind privaten, gewerblichen und öffentlichen Mandanten der kompetente Ansprechpartner in allen steuerrelevanten Fragen und beraten auch bei betriebswirtschaftlichen Aspekten wie dem Rechnungswesen.

Ihre Kernkompetenzen sind das Erstellen von Steuererklärungen. Das Steuerrecht ist sehr komplex und mit ständigen Änderungen verbunden. Steuerberater erstellen für Privatpersonen und Unternehmen die Erklärungen rechtssicher und mit dem Fokus, die Steuerlast optimal zu reduzieren beziehungsweise – vor allem bei Privatpersonen – einen bestmöglichen Erstattungsanspruch zu generieren.

Das Prüfen erhaltener Bescheide gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Steuerberater. Werden hier sachliche oder summarische Unregelmäßigkeiten festgestellt, unterstützen sie beim Widerspruch und übernehmen die professionelle Vertretung bei den Finanzbehörden.

Auch die steuerlichen Gestaltungsspielräume für Unternehmen können mit Steuerberatern effizient besprochen und verwirklicht werden. Hier können beispielsweise strategische Investitionen getätigt werden, die den Gewinn und damit die Steuerverbindlichkeit senken. Auch für Existenzgründer und die besonderen Regelungen für das Anfangsjahr eines Unternehmens bieten Steuerberater praxisbezogene und somit passgenaue Unterstützung.

Wann lohnt sich der Gang zum Steuerberater?

Unternehmen und Selbstständige kommen am Thema Steuern nicht vorbei. Ein Steuerberater ist hier eine wertvolle Hilfe, um sich im Dschungel der deutschen Steuergesetzgebung zurechtzufinden. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je komplexer die steuerlichen Angelegenheiten und je geringer Ihre Expertise in Steuerfragen ausfällt, desto lohnender ist der Gang zum Steuerberater.

Während Selbstständige, die in wenig komplexen Geschäftsfeldern unterwegs sind und nur wenige Geschäftsvorfälle zu verbuchen haben, (entsprechendes Wissen vorausgesetzt) auch ohne Steuerberater auskommen können, sieht das für das Gros anders aus. Grundsätzlich ist eine professionelle Betreuung sowohl für Freiberufler als auch für Unternehmer aber immer sinnvoll – insbesondere für Gründer!

Auch wenn Sie ausreichendes Fachwissen haben und die entsprechenden Aufgaben selbst übernehmen könnten, lohnt sich ein Steuerberater. Letzterer erfüllt diese Aufgaben schneller und effizienter, sodass Selbstständige und Unternehmer mehr Zeit in ihr eigentliches Geschäft stecken können. Zudem kennen Profis zahlreiche Kniffe, mit denen sich Geld sparen und teure Steuerfallen vermeiden lassen.

Die SCUTUM Steuerberatung in München hilft Ihnen bei vielen Themen, auch über die gewöhnlichen Aufgabenfelder der Steuerberatung hinaus. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wir können Ihnen sicher weiterhelfen.

Kann ich einen Steuerberater mitten im Jahr wechseln?

Wechselnde Umstände, wachsende Ansprüche an eine Steuerkanzlei oder auch ein Umzug sind häufig Gründe für den Wechsel des Steuerberaters. Grundsätzlich obliegt es Ihnen, wann Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten. Ob am Jahresende oder mitten im Jahr, das spielt dabei keine Rolle. Gemäß § 627 BGB können Sie Ihren Steuerberatervertrag jederzeit kündigen.

Anders sieht es aus, wenn Sie im Vertrag mit Ihrem Steuerberater explizit eine davon abweichende Regelung verankert haben. In diesem Fall gilt die Vertragsklausel. Selbst wenn Sie den Vertrag mit dem Steuerberater auch mitten im Jahr kündigen können, ist das nicht immer empfehlenswert. Haben Sie Ihren Steuerberater beispielsweise mit der monatlichen Buchhaltung beauftragt, bietet sich die Kündigung zum Monatsende an.

Außerdem sollte der Steuerberater aktuell keine Angelegenheit für Sie bearbeiten. Warten Sie mit dem Wechsel bis zum Abschluss des Jahresabschlusses bzw. der Steuererklärung. Andernfalls müssen Sie parallel zu den Kosten für den neuen Steuerberater auch anteilig für die bereits begonnene Bearbeitung durch Ihren alten Steuerberater zahlen.

Wer haftet bei Fehlern des Steuerberaters?

Falschbuchungen, die Missachtung gesetzlicher Vorschriften, Fristversäumnisse oder eine unterlassene Beratung, die eigentlich beauftragt wurde. Auch Steuerberater sind nur Menschen und können Fehler machen. Mit ihrer Unterschrift unter der erstellten Steuererklärung bzw. einem ausgefertigten Jahresabschluss nehmen Steuerberater die Verantwortung für die Korrektheit der Erklärungen auf sich.

Da Steuerberater von Gesetzes wegen zu einer sorgfältigen Berufsausführung verpflichtet sind, haften sie auch bei Fehlern und den daraus resultierenden Folgeschäden. Darüber hinaus müssen Steuerberater ständig auf dem Laufenden bleiben, was steuerrechtliche Änderungen angeht. Daher kann sich Ihr Steuerberater vor den Finanzbehörden auch nicht mit Unwissenheit herausreden.

Säumniszuschläge etc. müssen jedoch zunächst Sie zahlen. Ursächlich ist die Tatsache, dass der Steuerberater nur in Haftung genommen werden kann, wenn ihm unsauberes bzw. fahrlässiges Arbeiten nachgewiesen werden kann. Ist das der Fall, haftet der Steuerberater bzw. dessen Vermögenshaftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe für die angerichteten Schäden. Um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben, empfiehlt sich stets eine schriftliche Kommunikation.