Abzinsung von Darlehensverbindlichkeiten

Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes von 5,5 %. Der Abzinsungssatz ist ein interner Berechnungsparameter für die Bewertung einer langfristigen und zinslosen Verbindlichkeit. Sie bezieht sich also auf die korrekte wirtschaftliche Belastung des Unternehmens. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen nicht gezahlte Zinsen, was einen zusätzlichen positiven Effekt hat. Daher sollte der Abzinsungssatz nicht allein auf vergleichbaren Zinssätzen beruhen. Der Abzinsungssatz ist also eher ein Ausgleich für die Rendite, die ein abgezinster Kredit bringen kann.