Die höheren Kosten im Pflegebereich haben eine enorme Auswirkung auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Ab dem Jahre 2019 steigt der Beitragssatz an.

 

Was ändert sich?

Derzeit beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 2,55%. Für Kinderlose hingegen liegt dieser bei 2,8%.

Ab dem 01.01.2019 werden diese Beiträge erhöht. Somit liegt der Pflegeversicherungsanteil dann bei 3,05%, bzw. 3,3% für Kinderlose.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Hälfte des Beitrages zu übernehmen. Ausgenomen ist dabei aber der Zuschlag für Kinderlose. Dementsprechend liegt ab Januar 2019 der Arbeitgeberanteil bei 1,525%.

Der Freistaat Sachsen ist von der paritätischen Verteilung ausgeschlossen. Folglich beträgt ab dem 01.01.2019 der Arbeitnehmeranteil 2,025% und der Arbeitgeberanteil 1,025%.