Um die Beitragslast für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verringern, wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Das ändert sich
Per Gesetz wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von derzeit 3 % auf 2,6 % abgesenkt. Eine weitere Senkung um 0,1 % gilt jedoch nur befristet.
Vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 beträgt der Beitrag also 2,5 %.
Ab dem 1.1.2023 wird dann der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft bei 2,6 % liegen.