Die Sachbezugswerte, die jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden, stehen für das Jahr 2019 fest.

 

Das ändert sich

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2019 auf 251 EUR angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 1,77 EUR
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 EUR

anzusetzen.

Ab 1.1.2019 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 231 EUR. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2019 7,70 EUR.

 

Inkrafttreten

Die neuen Sachbezugswerte 2019 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2019 maßgeblich. Die entsprechende Verordnung tritt am 1.1.2019 in Kraft.

 

Hintergrund

Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Für die Sachbezüge 2019 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung stieg um 2,2 %, der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten um 2,1 %.