
Hintergrund:
In den letzten Jahren hatten sich zahlreiche Rentner auf eine angebliche doppelte Besteuerung berufen. Sie führten an, dass ihre Renten sowohl beim Ansparen (durch versteuerte Beiträge) als auch bei der Auszahlung besteuert würden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte hierzu im Jahr 2021 erstmals Leitlinien zur Berechnung einer möglichen Doppelbesteuerung formuliert. Dabei stellte er klar, dass eine unzulässige Doppelbesteuerung in jedem Einzelfall vermieden werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm daraufhin mehrere Beschwerden gegen die Rentenbesteuerung nicht zur Entscheidung an. Es betonte jedoch, dass der Gesetzgeber darauf achten müsse, bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen – etwa bestimmte Rentnerjahrgänge – nicht systematisch zu benachteiligen. Eine Einzelfallprüfung sei aber nicht zwingend auf Verfassungsebene notwendig.
Ergebnis der Gutachten
Das BMF beauftragte daraufhin zwei steuerrechtliche Gutachten (Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Gregor Kirchhof), um zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Beide Experten kamen übereinstimmend zu dem Schluss: Die aktuellen Regelungen sind rechtlich tragfähig. Eine doppelte Besteuerung werde durch die geltende Rechtslage bereits vermieden oder hinreichend begrenzt.
Zudem wurden seit 2023 konkrete Verbesserungen umgesetzt:
- Altersvorsorgeaufwendungen können voll steuerlich geltend gemacht werden.
- Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt langsamer an, was künftige Rentnerjahrgänge entlastet.
- Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen ausreichen, um das Besteuerungssystem ausgewogen und verfassungskonform zu gestalten. Weitere Gesetzesänderungen sind nicht notwendig.
Keine vorläufige Steuerfestsetzung mehr
Bisher wurden Einkommensteuerbescheide im Hinblick auf die Rentenbesteuerung teilweise vorläufig erlassen. Damit konnten Rentner Einsprüche wegen möglicher Verfassungswidrigkeit offenhalten. Das Thüringer Finanzministerium hat nun informiert, dass solche Vorläufigkeitsvermerke künftig entfallen – neue Einsprüche mit dieser Begründung haben somit keine Aussicht auf Erfolg.
Fazit für die Praxis:
Das Thema Doppelbesteuerung von Renten ist politisch und juristisch geklärt. Wer bereits Rente bezieht oder kurz davorsteht, sollte prüfen lassen, ob im Einzelfall eine unzulässige Besteuerung vorliegt. Neue gesetzliche Entlastungen sind allerdings nicht zu erwarten.