In Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) in Zukunft verpflichtend sein. Entsprechende umsatz­steuer­rechtliche Regelungen sind im Wachstums­chancen­gesetz enthalten, das der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hat.

Definition:

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die im elektronischen und strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sowie elektronisch verarbeitet werden kann. Alle anderen Rechnungsarten werden fortan als sonstige Rechnungen bezeichnet.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistende Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sein.

Ausnahmen von der Verpflichtung

Was zählt als E-Rechnung?

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? (Voraussichtlich)

Was muss unternommen werden?