In den Jahren 2019 und 2020 ist eine Erhöhung für den gesetzlichen Mindestlohn angesetzt.

 

Folgende Änderungen ergeben sich

Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 EUR. Dieser soll aber mehrfach erhöht werden. Dementsprechend ist für das Jahr 2019 eine Erhöhung auf 9,19 EUR bestimmt und 2020 erfolgt dann eine Erhöhung auf weitere 9,35 EUR.

 

Hintergrundinformationen

Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn durch die Mindestlohn-Kommission neu festgelegt. Dieser gilt für alle volljährigen Beschäftigten. Bei Langzeitarbeitslosen hingegen findet er in den ersten 6 Monaten nach dem Beginn einer Beschäftigung keine Anwendung. Gleiches gilt für Auszubildende, Pflichtpraktika und Praktika, die nicht länger als 3 Monate andauern.