Um die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in der Praxis rechtlich abzusichern, wurden neue Steuergefährdungstatbestände geregelt.

 

Zugleich wird die Höhe der Bußgelder deutlich angehoben.

 

Das ändert sich ab 1.1.2020

Wer

  • ein nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes System verwendet,
  • die Daten nicht oder nicht richtig schützt, indem er ein System ohne die erforderliche Sicherheitseinrichtung nutzt oder
  • gewerbsmäßig ein im Gesetz genanntes System oder eine dort genannte Software bewirbt oder in den Verkehr bringt,

handelt ordnungswidrig.

Damit wird ein Bußgeld nicht nur gegen den Nutzer eines nicht den Regeln entsprechenden Kassensystems möglich sein, sondern kann auch gegen Anbieter bzw. Verkäufer derartiger Systeme bzw. Manipulationssoftware festgesetzt werden.

Verstöße können mit bis zu 25.000 EUR Geldbuße geahndet werden. Ein Bußgeld ist unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist, möglich.