Wie in den letzten Jahren erhöhen sich auch ab 2018 das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag und mit ihm der Unterhaltshöchstbetrag.
Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts ist eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags verfassungsrechtlich geboten. Mit dem Grundfreibetrag sollen auch der Unterhaltshöchstbetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angepasst werden.
Das ändert sich ab 1.1.2018
Der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag erhöhen sich
| in 2018 | von 8.820 EUR | um 180 EUR | auf 9.000 EUR |
Der Kinderfreibetrag erhöht sich
| in 2018 | von 2.358 EUR | um 48 EUR | auf 2.394 EUR |
Dementsprechend erhöht sich das Kindergeld
| in 2018 | von 192 EUR | um 2 EUR | auf 194 EUR | für das 1. und 2. Kind |
| von 198 EUR | um 2 EUR | auf 200 EUR | für das 3. Kind | |
| von 223 EUR | um 2 EUR | auf 225 EUR | ab dem 4. Kind |