Die Übertragung des Geschäftsbetriebs einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft führt nicht zu einem vollständigen Wechsel des Unternehmers.
Obwohl Personengesellschaften selbst gewerbesteuerpflichtig sind, müssen ihre Gesellschafter wie Unternehmer behandelt werden.

Hintergrund

Die Klägerin war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Bauunternehmen betrieb. Die Gesellschafter waren Frau X. X. mit 26 % und Herr G. X., der auch Geschäftsführer war, mit 74 %. Frau und Herr X. haben sich im Jahr 2009 als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Der vortragsfähige Gewerbeverlust wurde für die GmbH zum 31. Dezember 2009 festgestellt.

Die Steuerbehörden gingen davon aus, dass die GmbH ein Gemeinschaftsunternehmen war. Daher konnte der vortragsfähige Verlust zum 31. Dezember 2009 nicht berücksichtigt werden, da er nicht auf die Mitgesellschafter übertragen worden war. Der Gewerbeverlust konnte nur auf der Ebene der GmbH vorgetragen und gegebenenfalls mit deren künftigen Gewinnen verrechnet werden. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass eine unternehmerische Identität vorliege.

Entscheidung

Der Klage vor dem Finanzgericht wurde stattgegeben. Voraussetzung für den Verlustabzug war, dass der Kaufmann den Verlust im eigenen Namen erlitten hatte (Unternehmeridentität). Dies war in diesem Fall der Fall. Die Einbringung des Geschäftsbetriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine atypische intransparente Personengesellschaft ist keine Änderung der unternehmerischen Identität.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Unternehmer des Partnerschaftsunternehmens die Mitunternehmer der Partnerschaft sind. Da für den Ausschluss eines Unternehmerwechsels generell die Identität der Person entscheidend ist, kommt es auch nicht darauf an, ob die Person den Betrieb selbständig oder gemeinsam mit den neuen Unternehmern weiterführt.

Zudem liegt hier die notwendige Unternehmensidentität vor, d.h. die Personengesellschaft ist für die Zwecke des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags mit der GmbH identisch.