Erbschaftsteuer: Festsetzungsfrist bei später gefundenem Testament

Bei später aufgefundenen Testamenten beginnt die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer erst, wenn der Erbe von seiner tatsächlichen Erbenstellung Kenntnis erlangt. Für Erben bedeutet dies, dass auch Jahre nach dem Erbfall noch Steueränderungen möglich sind. Eine abschließende steuerliche Planung ist daher erst sinnvoll, wenn die erbrechtliche Situation endgültig geklärt ist.

Privatnutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge – auch ohne Fahrtenbuch steuerpflichtig

Das Urteil macht deutlich, wie wichtig das Führen von Fahrtenbüchern bei mehreren betrieblichen Fahrzeugen ist. Ohne entsprechenden Nachweis kann das Finanzamt für jedes Fahrzeug eine private Nutzung ansetzen – auch rückwirkend. Unternehmer sollten daher ihre Fahrzeugnutzung sorgfältig dokumentieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und anschließendem Neubau einer Mietwohnung

Die Entscheidung des BFH zeigt, dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur in klar abgegrenzten Fällen greift. Wer bestehenden Wohnraum abreißt und zeitnah neu baut, kann die steuerliche Förderung in der Regel nicht nutzen. Für die steuerliche Planung ist daher entscheidend, ob und wann ein Neubau konkret vorgesehen ist.

Änderung der Gewinnermittlungsart bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist grundsätzlich der steuerliche Regelfall. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur rechtlichen Bindungswirkung der einmal gewählten Gewinnermittlungsart Stellung genommen.

Besteuerung von Renten: Keine neuen Gesetze zur Vermeidung der Doppelbesteuerung notwendig

Zwei wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) bestätigen: Die geltenden steuerlichen Regelungen zur Rentenbesteuerung genügen verfassungsrechtlichen Anforderungen – eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich.

Lamborghini als Firmenwagen: Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private Nutzung

Ob ein betrieblich angeschafftes Fahrzeug auch privat genutzt wird, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Dabei darf ein Fahrtenbuch nicht allein deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es möglicherweise Mängel aufweist.