Finanzverwaltung zur neuen E-Rechnung
Während für den Versand noch Übergangsfristen gelten, müssen alle Unternehmer bereits seit 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und elektronisch zu archivieren. Bei steuerpflichtigen B2B-Umsätzen ist ein strukturiertes elektronisches Format vorgeschrieben, aber es gibt Ausnahmen.









