Ab dem 1.1.2018 sind Rechtsanwälte und Notare verpflichtet einen speziellen elektronischen Briefkasten einzurichten und damit eine sichere Übertragung für die Zustellung elektronischer Dokumente zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für Steuerberater.

Zwar sind Steuerberater nicht verpflichtet, für Lieferungen an das Finanzgericht den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Aus diesem Grund ist ab 2018 auch die Einreichung von Klagen per Post, per Fax oder mittels einer EGVP-Mailbox mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig.

Das ändert sich ab dem 1.1.2018 für Steuerberater und Co.

Die Steuerberater müssen einen sicheren Übertragungskanal für die Zustellung durch das Gericht einrichten. Rechtlich sind nur 4 Übertragungswege als sicher eingestuft, von diesen ist für Steuerberater aber nur De-Mail rechtlich möglich. Für Steuerberater gibt es derzeit keinen bundesweiten Übertragungskanal.

Gleiches gilt für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Auch diese sind ab 1.1.2018 verpflichtet, einen sicheren Übertragungsweg für den Empfang von Gerichtspost zu öffnen.