Der Bundesrat stimmte am 10.7.2015 dem Gesetz zur Anpassung von Familienleistungen und zum Abbau der kalten Progression zu. Im Einzelnen sieht das Gesetz die folgenden Anpassungen vor:

bisher 2015 2016
Kinderfreibetrag 7.008 € 7.152 € 7.248 €
Kindergeld für das 1. und 2. Kind 184 € 188 € 190 €
für das 3. Kind 190 € 194 € 196 €
für jedes weitere Kind 215 € 219 € 221 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.308 € 1.908 € 1.908 €
für jedes weitere Kind 240 € 240 €
Unterhaltshöchstbetrag 8.354 € 8.472 € 8.652 €
Grundfreibetrag 8.354 € 8.472 € 8.652 €
  • Kinderzuschlag für Geringverdiener: Anhebung auf max. 160 € monatlich (vorher max. 140 € monatlich) zum 1.7.2016.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Der für das zweite und weitere Kind(er) zu berücksichtigende Erhöhungsbetrag von jeweils 240 € kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 geltend gemacht werden. Hierzu ist ein Antrag beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Abbau der kalten Progression: Durch die Anhebung des Grundfreibetrags und die Anpassung der Eckwerte des Steuertarifs soll ein Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression erreicht werden. Dafür wurde der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht. Gleichzeitig werden die Eckwerte ab 1.1.2016 um die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 1,48 % angehoben.