Die Genehmigungspflicht und andere Bedingungen für Immobilienverwalter wurden zum ersten Mal eingeführt. Immobilienmakler werden sich zusätzlich zur bestehenden Genehmigungspflicht zusätzlichen Fortbildungen unterziehen müssen.

Änderung

Dies ist das erste Mal, dass eine Genehmigungspflicht für Verwalter gewerblicher Wohnimmobilien eingeführt wurde. Bislang mussten sie nur den Beginn ihrer Aktivitäten bekannt geben. Die Genehmigungspflicht gilt für WEG-Verwalter und Mietwohnungsverwalter, die vom Gesetz als „Wohnungsverwalter“ bezeichnet werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, regelmäßige finanzielle Verhältnisse und einen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag nachweisen kann.

Künftig müssen die Wohnungsverwalter und Immobilienmakler nachweisen, dass sie sich regelmäßig beruflich weiterentwickelt haben, nämlich 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Verstöße gegen die Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen sah das Gesetz keinen Befähigungsnachweis vor.

Die Weiterbildungspflicht gilt auch für Personen, die direkt an genehmigungspflichtigen Tätigkeiten beteiligt sind. Für Händler (Makler und Verwalter), die nach den Grundsätzen des Handelsrechts juristische oder natürliche Personen sein können, ist es ausreichend, wenn die entsprechende Anzahl von Aufsichtspersonen, die zur Vertretung des Unternehmens befugt sind, die Ausbildung abgeschlossen hat.

Darüber hinaus werden Verwalter und Makler verpflichtet, Informationen über die besuchten Schulungskurse zur Verfügung zu stellen, die es den Verbrauchern ermöglichen, sich eine eigene Meinung über ihre beruflichen Qualifikationen zu bilden.

Berufsangehörige, die eine staatlich anerkannte Ausbildung oder berufliche Weiterbildung haben, wie z.B. Immobilienmakler oder Immobilienspezialisten, werden in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der bewilligungspflichtigen Tätigkeit von der Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung nach einer gesetzlichen Regelung befreit.

 

Inkrafttreten

Die neuen Regeln treten 9 Monate nach der Ankündigung in Kraft, voraussichtlich am 1.8.2018. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln haben die Eigentümer weitere 6 Monate Zeit, um eine Lizenz zu beantragen, die dann benötigt wird.