Eine neue Förderrichtlinie, die Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen bezuschusst sog. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital , führte zu Änderungsbedarf bei der entsprechenden Steuerbefreiung im Einkommensteuergesetz.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017

Die bisher bereits bestehende Steuerbefreiung wird ab 2017 erweitert. So verdoppelt sich die Förderung auf 100.000 EUR. Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) werden zugelassen. Das Höchstalter für begünstigte Kapitalgesellschaften wird von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt.

Darüber hinaus wird der neue sog. EXIT-Zuschuss steuerfrei gestellt.