Das neue Investmentsteuergesetz tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Dabei müssen in- und ausländische Investmentfonds zum 31.12.2017 ein Rumpfgeschäftsjahr bilden.

 

Das ändert sich ab 1.1.2018

Bei Investmentanteilen, die vor dem 1.1.2009, d. h. vor Einführung der Abgeltungsteuer erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden, sind die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 eintreten, steuerfrei.

Dagegen sind Wertveränderungen ab dem 1.1.2018 steuerpflichtig, soweit der Veräußerungsgewinn einen Freibetrag i. H. v. 100.000 EUR übersteigt.