Im Zuge der Kindergelderhöhung wird auch die Höhe des Kinderfreibetrags in den Jahren 2019 und 2020 angepasst. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640 EUR.

Das ändert sich ab 1.1.2019

Der Kinderfreibetrag wird für den Veranlagungszeitraum 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 EUR erhöht. Eltern können damit insgesamt 4.980 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.620 EUR bekommen. Die steuerliche Entlastungswirkung der Erhöhung des Kinderfreibetrags um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung (60 EUR).

Das ändert sich ab 1.1.2020

Für den Veranlagungszeitraum 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR erhöht. Insgesamt sind das 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR.