Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Zugunsten der Steuerpflichtigen wurde eine neue Korrekturvorschrift ins Gesetz aufgenommen.

 

Die neue Regelung ergänzt die bisherigen Korrekturmöglichkeiten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit oder einer neuen Tatsache.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017           
Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden ist möglich, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er aus diesem Grund dem Finanzamt rechtserhebliche Tatsachen nicht mitgeteilt hat.