Steuerbescheide können dem Steuerpflichtigen in Zukunft elektronisch über ELSTER bekanntgegeben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen dazu vorliegt.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017           
Sobald ein Steuerbescheid abgerufen werden kann, erhält der Steuerpflichtige eine Benachrichtigung per E-Mail. Dieser Steuerbescheid gilt 3 Tage nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekannt gegeben.

Dies gilt nicht, wenn die Benachrichtigung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das Finanzamt muss die Bekanntgabe nachweisen.

Die Einwilligung zum Datenabruf kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.