Unter welchen Voraussetzungen sind organisatorische Leistungen eines Sportdachverbandes zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ein Zweckbetrieb? Eine neue Vorschrift regelt die Einzelheiten.

 

Das ändert sich

Für Organisationsleistungen von Dachverbänden anlässlich sportlicher Veranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine gibt es jetzt eine neue, spezielle Regelung. Danach sind diese organisatorischen Leistungen eines Sportdachverbandes ein Zweckbetrieb. Voraussetzung ist jedoch, dass an der sportlichen Veranstaltung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, Amateursportler teilnehmen. Nehmen insgesamt mehr als 50 % Lizenzsportler teil, handelt es sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei einer Quote der Lizenzsportler von weniger als 50 % liegt dagegen ein steuerlich privilegierter Zweckbetrieb vor.

Bei Sportarten mit Ligabetrieb gilt darüber hinaus: Alle sportlichen Veranstaltungen einer Saison gelten als eine einheitliche sportliche Veranstaltung. So können die Vereine bzw. Verbände schon zu Saisonbeginn einschätzen, ob überwiegend Amateursportler oder Lizenzsportler am Ligabetrieb teilnehmen.