In Deutschland gibt es zahlreiche Aktionen zur Unterstützung der Kriegsopfer in der Ukraine. Die Steuerbehörden gewähren zum Beispiel Steuervergünstigungen für Spenden. Die Maßnahmen sind vom 24.2.2022 bis zum 31.12.2022 verfügbar. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Nachweis von Spenden

Die Steuerbehörden gewähren Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden.
Als Nachweis für Spenden zur Unterstützung von Kriegsopfern in der Ukraine gilt ein zur Zahlung eröffnetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder eines inländischen amtlich anerkannten gemeinnützigen Vereins, einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen, oder vor Eröffnung eines Sonderkontos auf ein anderes Konto der oben genannten Begünstigten ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. ein Kontoauszug eines Kreditinstituts).

Erfolgt die Spende auf ein von einem Dritten treuhänderisch geführtes Konto auf eines der vorgesehenen Sonderkonten, so genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank des Spenders zusammen mit einer Kopie des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung der Bank des Dritten.

Bei Spenden zur Unterstützung ukrainischer Kriegsopfer, die vor dem 31. Dezember 2022 über ein Konto eines Dritten an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, eine inländische öffentliche Einrichtung oder eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG reicht eine vom Spendenempfänger auf den Namen des jeweiligen Spenders ausgestellte Spendenbescheinigung als Nachweis aus, wenn das Drittkonto als Treuhandkonto geführt wurde, von diesem Konto Spenden an den Spendenempfänger überwiesen wurden und diesem eine Liste der einzelnen Spender und deren Anteil am Spendenbetrag vorgelegt wurde.
Auf Verlangen der Steuerbehörden muss der Spender die erforderlichen Unterlagen als Nachweis vorlegen und sie ein Jahr lang nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Fundraising-Aktivitäten von steuerbegünstigten Körperschaften

Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen grundsätzlich keine Mittel für Zwecke verwenden, die sie nicht satzungsgemäß fördern. Sammelt die Körperschaft in diesem Fall jedoch Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Betroffenen und kann sie diese nicht für satzungsgemäße Zwecke verwenden, ist sie nach dem BMF-Schreiben begünstigt.

Wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft andere, ihr zur Verfügung stehende unverbindliche Mittel verwendet, ohne ihre Satzung zu ändern, um die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen direkt zu unterstützen, ist das völlig unbedenklich. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Personal und Einrichtungen. Auf den Nachweis der Hilfsbedürftigkeit kann hier verzichtet werden.

Auf dieser Grundlage hat V seine Unterhaltspflicht im Wesentlichen erfüllt. Es liegt kein Verstoß gegen die Unterhaltspflicht vor. Auch wenn V. deutlich weniger verdiente als M., war er verpflichtet, Unterhalt (Naturalunterhalt) an die Kinder zu zahlen. Dies gilt zumindest insoweit, als er dies nicht tun konnte, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass V. dieser finanziellen Unterhaltspflicht nachgekommen ist.

Andererseits beinhaltet die Unterhaltspflicht von V eine Sorgfaltspflicht. V ist auch dieser Verpflichtung nachgekommen.

Steuerliche Behandlung von Spenden zu Lasten des Betriebsvermögens

Nach den Bestimmungen eines BMF-Schreibens vom 18. Februar 1998 ist ein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zur Unterstützung von Kriegsopfern in der Ukraine möglich. Danach liegen Ausgaben vor, wenn der Sponsor versucht, einen wirtschaftlichen Nutzen für sein Unternehmen zu erzielen, der in der Sicherung oder Steigerung des Geschäftswerts bestehen kann. Dies kann z. B. durch eine öffentlichkeitswirksame Berichterstattung erreicht werden.

Gehaltsspenden

Lohnspenden werden bei der Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns nicht berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber der Verpflichtung zur Verwendung der Spende nachkommt und dies dokumentiert. Dies gilt für den Verzicht auf einen Teil Ihres Lohns oder einen Teil des Wertguthabens

  • einen steuerfreien Zuschuss und eine Unterstützung des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer des Unternehmens oder die Arbeitnehmer der Geschäftspartner, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, oder
  • zu Gunsten der Einzahlung des Arbeitgebers auf das Spendenkonto einer spendenberechtigten Einrichtung im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG.

Die entsprechenden Vorschriften gelten für Beamte, Richter, Angehörige des Militärs oder Angestellte. Der Arbeitgeber muss nicht anerkannte Löhne auf der Lohnliste verbuchen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat schriftlich abgelehnt und der Antrag wurde auf der Lohnliste verbucht. In der Lohnsteuerbescheinigung darf kein Hinweis darauf zu finden sein.

Der steuerfreie Teil des Gehalts kann in der Steuererklärung nicht als Spende angegeben werden.

Schenkungsteuer

Handelt es sich um Schenkungen, können Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG gewährt werden. Dies gilt insbesondere für Spenden an gemeinnützige Körperschaften und für Spenden, die ausschließlich für kirchliche, mildtätige oder gemeinnützigen Zwecke bestimmt sind, wenn ihre Verwendung für diese Zwecke gewährleistet ist.