Datenübermittlungspflichten werden vereinheitlicht und zentral geregelt
Eine neue zentrale Vorschrift soll die Datenübermittlungspflichten bezüglich Form, Rechten und Pflichten der Betroffenen vereinheitlichen. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist es, das Verfahrensrecht zukunftsfester, rechtssicherer und besser handhabbar zu machen. Darüber hinaus dient sie der Verschlankung des Steuerrechts, da in einer Zentralnorm die Datenübermittlungsvorschriften innerhalb der Abgabenordnung geregelt werden. Damit entstehen aber keine [...]