Bei Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um schädliche Verwendungen im Rahmen der Riester-Rente. Dies stellt der Gesetzgeber klar.

 

Das ändert sich

Eine Ergänzung der entsprechenden gesetzlichen Regelung soll sicherstellen, dass bestimmte Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht nur steuerfrei sind, sondern auch keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen. Ohne die jetzt vorgenommene Ergänzung müsste der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Übertragung die bisher gewährte Förderung zurückzahlen.

 

Hintergrund

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über

  • einen Pensionsfonds,
  • eine Pensionskasse oder
  • ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung)

durchgeführt werden, auf einen anderen Träger einer betrieblichen Altersversorgung in Form

  • eines Pensionsfonds,
  • einer Pensionskasse oder
  • eines Unternehmens der Lebensversicherung (Direktversicherung),

steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt aber nur, soweit keine Zahlungen unmittelbar an den Arbeitnehmer erfolgen.