Wer für seinen Riester-Vertrag die Kinderzulage beantragt, muss jetzt die Identifikationsnummer des Kindes nennen.

 

Hintergrund

Damit soll der Datenabgleich zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und den Familienkassen optimiert werden. Die Identifikationsnummer des Kindes wird im Datenabgleich von den Kommunikationspartnern für eine eindeutige Identifikation genutzt.