Änderung der Gewinnermittlungsart bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist grundsätzlich der steuerliche Regelfall. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur rechtlichen Bindungswirkung der einmal gewählten Gewinnermittlungsart Stellung genommen.









