Änderung der Gewinnermittlungsart bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist grundsätzlich der steuerliche Regelfall. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur rechtlichen Bindungswirkung der einmal gewählten Gewinnermittlungsart Stellung genommen.

Besteuerung von Renten: Keine neuen Gesetze zur Vermeidung der Doppelbesteuerung notwendig

Zwei wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) bestätigen: Die geltenden steuerlichen Regelungen zur Rentenbesteuerung genügen verfassungsrechtlichen Anforderungen – eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich.

Lamborghini als Firmenwagen: Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private Nutzung

Ob ein betrieblich angeschafftes Fahrzeug auch privat genutzt wird, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Dabei darf ein Fahrtenbuch nicht allein deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es möglicherweise Mängel aufweist.

Ungeklärte Vermögenszuwächse = verdeckte Gewinnausschüttung?

Falls eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet wird, muss das Finanzamt dies beweisen. Hohe Bareinzahlungen auf einem Gesellschafter-Konto reichen nicht aus. Wenn die Herkunft dieser Gelder unklar bleibt, können sie lediglich dem Gesellschafter zugeordnet werden.