Geschäftskunden mit Geschenken eine Freude machen
Oftmals bedanken sich Steuerpflichtige bei ihren Geschäftspartnern mit kleinen Aufmerksamkeiten am Jahresende. Diese „Sachzuwendungen“ können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten der Gegenstände pro Empfänger 35 EUR (ohne Umsatzsteuer, falls der Schenkende zum über eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug verfügt) nicht übersteigen. Dies gilt nur für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, [...]