Durch die Einführung eines Risikomanagementsystems soll der personelle Ressourceneinsatz der Finanzverwaltung optimiert werden.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017           
Mit Unterstützung des Risikomanagementsystems ist es möglich, die Anzahl vollständig maschinell bearbeiteter Fälle zu erhöhen. Das bedeutet, dass mehr Steuerbescheide in Zukunft vollautomatisch erlassen werden, ohne dass ein Sachbearbeiter des Finanzamts den Fall prüft. Die Sachbearbeiter werden also vor allem zur Bearbeitung prüfungsbedürftiger Fälle eingesetzt.

Das Risikomanagementsystem stellt einen der Kernpunkte der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dar und soll die Arbeit der Finanzverwaltung erleichtern.