Auch kleinere Unternehmen müssen in Zukunft die Lohnsummenregelung beachten. Sie gilt jetzt für alle Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern.
Das ändert sich ab 1.7.2016
Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 6 und 10 bzw. zwischen 11 bis 15 kommen in den Genuss geringerer Mindestlohnsummenanforderungen.
Die Mindestlohnsummen im Überblick:
Regelverschonung | Optionsverschonung | |||
Zahl der Beschäftigten |
Lohnsummenfrist
5 Jahre |
Lohnsummenfrist
7 Jahre |
||
Mindestlohnsumme | durchschnittliche Lohnsumme p.a. | Mindestlohnsumme | durchschnittliche
Lohnsumme p.a. |
|
0 bis 5 | Keine Lohnsummenregelung | |||
6 bis 10 | 250 % | 50 % | 500 % | 71,43 % |
11 bis 15 | 300 % | 60 % | 565 % | 80,71 % |
über 15 | 400 % | 80 % | 700 % | 100 % |
Auszubildende, Beschäftigte im Mutterschutz, Eltern in Elternzeit sowie Kranke, die Krankengeld erhalten, werden nicht in die Beschäftigtenzahl einbezogen und ihre Vergütung wird bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt.