Auch kleinere Unternehmen müssen in Zukunft die Lohnsummenregelung beachten. Sie gilt jetzt für alle Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern.

 

Das ändert sich ab 1.7.2016

Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 6 und 10 bzw. zwischen 11 bis 15 kommen in den Genuss geringerer Mindestlohnsummenanforderungen.

Die Mindestlohnsummen im Überblick:

Regelverschonung Optionsverschonung
Zahl der
Beschäftigten
Lohnsummenfrist

5 Jahre

Lohnsummenfrist

7 Jahre

Mindestlohnsumme durchschnittliche Lohnsumme p.a. Mindestlohnsumme durchschnittliche

Lohnsumme p.a.

0 bis 5 Keine Lohnsummenregelung
6 bis 10 250 % 50 % 500 % 71,43 %
11 bis 15 300 % 60 % 565 % 80,71 %
über 15 400 % 80 % 700 % 100 %

 

Auszubildende, Beschäftigte im Mutterschutz, Eltern in Elternzeit sowie Kranke, die Krankengeld erhalten, werden nicht in die Beschäftigtenzahl einbezogen und ihre Vergütung wird bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt.