Sobald gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, sind Probleme in der digitalen Kommunikation vorprogrammiert. Die qualifizierte elektronische Signatur stellt zwar ein Pendant zur handschriftlichen Unterschrift dar, konnte sich in der Praxis jedoch nicht wirklich durchsetzen. Das Vertrauensdienstegesetz soll dies ändern.

 

Bereits seit Juli 2016 gilt in allen EU-Staaten die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“, kurz eIDAS-VO. Deren Ziel ist es, europaweit einheitliche Regelungen für elektronische Signaturen, die bescheinigte Zustellung elektronischer Dokumente, Zeitstempel oder auch Siegel für juristische Personen durchzusetzen, mit denen digitale Transaktionen innerhalb des EU-Binnenmarktes effektiver durchgeführt werden können als bisher.

Ende Juli ist in Deutschland das Gesetz zur Durchführung der europäischen eIDAS-Verordnung in Kraft getreten. Dessen Kernstück, das neue Vertrauensdienstegesetz, löst das bisher geltende Signaturgesetz ab.

 

Das ändert sich

Neben einfachen und fortgeschrittenen Signaturen gibt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die als einzige dieser Varianten der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Die eIDAS-Vorgaben sehen einige wesentliche Vereinfachungen und Verbesserungen vor, die der qualifizierten elektronischen Signatur zum Durchbruch verhelfen sollen:

Zum einen werden sog. elektronische Siegel (Organisationszertifikate) eingeführt. Hiermit können nun auch Unternehmen und Behörden sowie andere Organisationen ihre elektronische Korrespondenz mit einer QES versehen. Bislang konnten ausschließlich natürliche Personen derartige Zertifikate für eine QES verwenden.

Zum anderen wird durch die Möglichkeit der Fernsignatur die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch ohne spezielle Smartcards und Lesegeräte möglich und erlaubt so beispielsweise die einfache Nutzung per Tablet oder Smartphone. Hierbei müssen sich die Nutzer bei einem Vertrauensdienstanbieter registrieren und können ihren Signaturschlüssel dort speichern. Zum digitalen Signieren von Dokumenten werden diese an den Anbieter übertragen und werden anschließend dort signiert. Dabei werden sichere Verfahren zur Identitätsüberprüfung des Nutzers eingesetzt.

Um derartige Vertrauensdienste anbieten zu können, müssen die Anbieter sich entsprechend zertifizieren.