Lieferscheine müssen nicht mehr aufbewahrt werden, wenn eine Rechnung vorliegt.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017

Für zugegangene Lieferscheine endet die Aufbewahrungsfrist künftig bereits mit dem Erhalt der Rechnung.

Gleiches gilt für abgesandte Lieferscheine. Deren Aufbewahrungszeit läuft mit dem Versand der Rechnung ab. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn Lieferscheine im Einzelfall als Buchungsbelege herangezogen werden.