Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 EUR musste der Grenzwert des Tageslohns für die Lohnsteuerpauschalierung angepasst werden.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017

Für kurzfristig Beschäftigte kam es zu einer Erhöhung der Pauschalierungsgrenze. Anstelle eines durchschnittlichen Tageslohns i. H. v. 68 EUR wird ab 2017 ein Wert mit 72 EUR gelten.