Für die Praxis von großer Relevanz ist die Anhebung der umsatzsteuerlichen Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen.

 

Das ändert sich ab 1.1.2017

Diese Wertgrenze steigt von 150 EUR auf 250 EUR an.

Diese Anpassung war längst überfällig und ist vor allem bei der Abrechnung von kleinen, häufig vorkommenden Barumsätzen von Vorteil, insbesondere im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs.