Die Kassensicherungsverordnung regelt verschiedene Detailfragen zu den neuen Sicherheitsanforderungen an elektronische Kassen und soll die Gefahr eines möglichen Steuerbetrugs eindämmen.

 

Die Verordnung zur Bestimmung enthält insbesondere technische Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr.

 

Das ändert sich ab 7.10.2017

Die mit dem Kassengesetz deutlich erhöhten Sicherheitsanforderungen für elektronische Kassenaufzeichnungssysteme werden mit der Kassensicherungsverordnung konkretisiert, um den Finanzämtern die Prüfung der digitalen Grundaufzeichnungen der Steuerpflichtigen zu erleichtern und einen Missbrauch bzw. Betrug zu verhindern.

Die Verordnung regelt z. B.

  • welche Aufzeichnungssysteme unter die neue Regelung fallen,
  • wann und wie die geforderte Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung zu erfolgen hat und

in welcher Weise eine Speicherung dieser Grundaufzeichnungen erfolgen muss.