Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angeglichen. Jetzt stehen voraussichtlichen Werte für das Jahr 2018 fest.

 

Für die Sachbezüge im Jahr 2018 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,3 %.

 

Das ändert sich ab 1.1.2018

Der Monatswert für Verpflegung wird auf 246 EUR angehoben. Damit werden für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 1,73 EUR
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 EUR

angesetzt.

Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird voraussichtlich 226 EUR betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Kalendertäglich beträgt der Wert 7,53 EUR.

 

 

 

Inkrafttreten

Die neuen Sachbezugswerte 2018 können, soweit es keine Änderungen gibt, bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2018 angewendet werden, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung am 1.1.2018 in Kraft treten wird. Sachbezüge sind 2018 in Höhe der neu festgesetzten Werte sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.