Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder u. a. folgende steuerliche Maßnahmen (gültig vom 1.8.2015 bis 31.12.2016) getroffen: Für Sonderkonten von Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Als Spendennachweis genügt zum Beispiel auch ein Bareinzahlungsbeleg, der [...]