Steuerbescheide: Bekanntgabe und Abruf auch elektronisch möglich
Steuerbescheide können dem Steuerpflichtigen in Zukunft elektronisch über ELSTER bekanntgegeben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen dazu vorliegt. Das ändert sich ab 1.1.2017 Sobald ein Steuerbescheid abgerufen werden kann, erhält der Steuerpflichtige eine Benachrichtigung per E-Mail. Dieser Steuerbescheid gilt 3 Tage nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekannt gegeben. Dies gilt [...]