Erbschaftsteuer: Verschonungsregelung für begünstigtes Unternehmensvermögen
Begünstigtes Unternehmensvermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer verschont. Hier wurde noch eine weitere Voraussetzung eingeführt. Das derzeitige Grundkonzept der Verschonungsregelung für begünstigtes Unternehmensvermögen bleibt grundsätzlich erhalten. Danach werden ein Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung) bzw. von 100 % (Optionsverschonung) und ein Abzugsbetrag von max. 150.000 EUR gewährt. Das ändert sich ab [...]