Warum ein amtlich bestellter Betreuer keinen Pflege-Pauschbetrag geltend machen kann
Ein amtlich bestellter Betreuer hat keinen Anspruch auf eine Betreuungs- oder Pflegepauschale. Dies gilt zumindest in Fällen, in denen keine enge persönliche Beziehung zu der Person außerhalb der Betreuungsbeziehung besteht. Hintergrund Seit 2013 war X dem im Pflegeheim wohnenden H zum Betreuer bestellt worden. Der als ehrenamtlich bestellte Betreuer erhielt für das Jahr 2013 [...]