Elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer: Einführung eines Schwellenwerts
Für elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer wird ein Schwellenwert eingeführt. Das ändert sich Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer müssen seit 2015 vom leistenden Unternehmer dort versteuert werden, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Dies galt bisher auch für niedrige Umsätze. Mit der Einführung eines Schwellenwertes von 10.000 EUR [...]