Erbschaftsteuer: Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Unternehmen, die ihren Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermitteln, wenden einen einheitlichen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 an. Dadurch sinken die Unternehmenswerte. Im ursprünglich vom Bundestag gebilligten Entwurf war noch geplant, die bisherige Berechnung aus Risikoprämie und risikolosen Zins beizubehalten, wobei der Basiszins nur noch zwischen 3,5 % und 5,5 % liegen sollte. Dies hätte zu [...]