Ladekabel eines Elektroautos darf Fußgänger nicht behindern
Die Verlegung von Ladekabeln von Privatgrundstücken zur Ladestation ist nicht erlaubt, wenn die Kabel auf dem Bürgersteig verlaufen. Dies stellt eine Stolperfalle für Fußgänger dar. Hintergrund Um sein Elektroauto und sein Plug-in-Hybridfahrzeug direkt vor seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum aufladen zu können, beantragte der Kläger bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis, um [...]









