Erbschaftsteuer: Wenn das Familienheim aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden kann
Eine Pflegebedürftigkeit begründet keine objektive Unmöglichkeit der Selbstnutzung, auch wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zwingende der Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken entgegenstehende Gründe darstellen können. Hintergrund X ist Alleinerbin ihres im Jahre 2009 verstorbenen Vaters. Ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus gehörte zum Nachlass. X hatte dieses Haus gemeinsam mit dem Vater bewohnt [...]









