Falsche Eintragungen und fehlerhafte Software: Änderung des Steuerbescheids möglich?
Ein Steuerbescheid kann wegen einer offenbaren Unrichtigkeit geändert werden. So eine Unrichtigkeit liegt etwa vor, wenn der Steuerpflichtige seine Verpflegungsmehraufwendungen unzutreffend und die steuerfreien Verpflegungszuschüsse des Arbeitgebers richtig erklärt und dadurch keine Kürzung entsteht. Hintergrund In der Anlage N der Einkommensteuer-Erklärungen für 2012 und 2013, hat der Steuerpflichtige den Verpflegungsmehraufwand für Auswärtstätigkeit unzutreffend unter [...]